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Um Ihnen die bestmögliche, zeitintensive und individuelle Betreuung zukommen zu lassen, führe ich meine Praxis als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Das bedeutet für Sie: Ich therapiere unabhängig von den starren Vorgaben gesetzlicher Krankenkassen – der Fokus liegt allein auf dem, was Ihr Körper für seine Genesung wirklich braucht.

Die Abrechnung erfolgt flexibel über drei Wege:

  • Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH): Wenn Sie privat versichert sind, eine entsprechende Zusatzversicherung für Naturheilkunde besitzen oder beihilfeberechtigt sind, erstelle ich Ihnen eine detaillierte Rechnung nach der GebüH. Diese können Sie bei Ihrer Versicherung zur (anteiligen) Rückerstattung einreichen.
  • Als reine Privatleistung (Selbstzahler): Selbstverständlich können Sie alle therapeutischen Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen, wenn Sie gesetzlich versichert sind und keine Zusatzversicherung haben. Die Kosten hierfür tragen Sie privat.
  • Als Physiotherapeutin: Mit und ohne Verordnung von Ihrem Arzt, kann ich eine Abrechnung nach der GebüTH mit den üblichen Positionen, wie z.B. KG, KMT, F, etc. erstellen.

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die genaue Übernahme der Heilpraktikerleistungen, da die Erstattungssätze je nach gewähltem Tarif variieren können.